Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vor dem Termin
1.1. Terminreservierung und Anzahlung
1.1.1 Nachdem mit dem Kunden ein Termin vereinbart wurde, hat der Kunde eine Anzahlung zu leisten. Diese dient als Terminsicherung und wird am Stechtag mit dem Gesamtpreis verrechnet.
Die Anzahlung deckt die Kosten für vor dem Termin geleistete Arbeit, beispielsweise für das Entwerfen des Wunschmotives des Kunden, sowie dessen Beratung und Terminierung. Sie dient ebenfalls als Terminausfallgebühr. Die Anzahlung muss spätestens nach 7 Werktagen auf dem Bankkonto von Taurus Tattoo eingegangen sein, ansonsten verfällt der vereinbarte Termin. Die Anzahlung muss sowohl für ein custom Design als auch für ein Wanna Do geleistet werden und beträgt immer 50 - 100 Euro
- 1.1.2 Es entsteht ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag, sobald ein Wanna Do reserviert wird bzw. der Entwurf für das zu stechende Motiv in Auftrag gegeben wurde und ein Termin zwischen Tätowierer und Kunde vereinbart wird.
- 1.1.3 Die Anzahlungshöhe beträgt immer 50 bis 100 Euro
- 1.1.4 Absage des Termins
Sollte der Kunde den Termin nicht wahrnehmen können, ist er dazu verpflichtet, dies dem Tätowierer sieben Werktage vor dem Termin schriftlich mitzuteilen., wodurch es möglich ist die Anzahlung für einen neuen Termin zu verwenden. Andernfalls verfällt die Anzahlung. Die Verlegung ist maximal drei Mal möglich danach verfällt die Anzahlung.
Sollte es dem Kunden kurzfristig durch Krankheit nicht möglich sein, den Termin wahrzunehmen, kann durch Vorlegung eines ärztlichen Attestes der Termin aus Kulanz verschoben werden, ohne dass die Anzahlung verfällt. Dies gilt nicht für langfristige Attests, wie zB. Einem Burn Out, einer OP oder ähnliches.
Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Termins ohne jegliches Bescheid geben, behalten wir uns vor, den vollgeschätzten Preis für die geplante Sitzung zu berechnen.
Im Falle einer Schwangerschaft kann auch hier die Anzahlung als Gutschrift für einen neuen Termin verwendet werden. In diesem speziellen Fall ist es möglich, die Gutschrift auf eine dritte Person zu übertragen.
Generell gilt: Anzahlungen werden nicht zurückgezahlt, sondern für einen neuen Termin gutgeschrieben und sind nicht an Dritte Personen übertragbar.
Beratungstermine (online oder vor Ort ) müssen spätestens 24 Stunden vorab abgesagt oder verschoben werden. Bei Nichterscheinen oder kurzfristiger Absage (weniger als 24 Stunden) behalten wir uns vor, eine pauschale Ausfallgebühr in Höhe von 59.99 Euro zu berechnen. Diese Regelung gilt auch für kostenlose und unverbindliche Beratungstermine.
2. Nachstechen
Das erste Nachstechen wird als Inklusivleistung angeboten und wird nicht zusätzlich berechnet. hierbei muss der Termin zum Nachstechen acht Wochen oder spätestens drei Monate nach dem Tattoo-Termin zwischen Tätowierer und Kunde vereinbart werden.
Jedes weitere Nachstechen oder Nachstechen zu einem späteren Zeitpunkt wird in Höhe von 50€
berechnet.
Kann der Termin zum Nachstechen nicht wahrgenommen werden, ist dies schnellstmöglich mitzuteilen.
3. Terminvorbereitung
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, ausgeschlafen, gesund und nüchtern zu dem Tattoo-Termin zu erscheinen. Ausserdem sollte vor dem Termin eine gesunde und sättigende Mahlzeit z sich genommen werden, damit der Kreislauf während dem tätowieren stabil bleibt.
Mindestens 24 Stunden vor dem Termin sollte der Kunde keinen Alkohol, keine koffeinhaltigen Getränken, keine Drogen und keine die Blutgerinnung beeinflussenden Medikamente wie zB Aspirin konsumieren. Das Solarium und eine Selbstbräunungscreme sollte eine Woche vor dem Tattoo-Termin nicht besucht / benutzt werden. Auch normales Sonnen sollte aufgrund der Gefahr eines Sonnenbrandes vermieden werden. Ausserdem darf kein Kortison oder Antibiotika eingenommen werden.
Der Tätowierer übernimmt keine Haftung im Falle der Berührung der Kleidung / Schuhe / Tascho der Kunden mit Tattoo Farbe , Desinfektionsmitteln, Blut o.ä.
Dem Kunden wird empfohlen , bei dem Tattoo-Termin alte und schwarze Kleidung zu tragen.
Sollte der Kunde nicht in der gesundheitlichen oder psychischen Verfassung sein, den Termin wahrzunehmen und muss aufgrund dessen aufgefordert werden, das Studio zu verlassen, werden ihm die Kosten in Höhe des vereinbarten Gesamtpreises des Tattoos als Ausfallgebühr in Rechnung gestellt.
4. Begleitpersonen
Bitte erscheint ohne Begleitpersonen zum Termin, ausser diese haben auch einen Tattoo oder Besprechungstermin reserviert. Vielen lieben Dank